Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen ist spätestens bei einer Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ein Reifenwechsel vorzunehmen.
Egal ob Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen: Die richtige Mindestprofiltiefe der Reifen ist überlebenswichtig! Die gesetzlichen Bestimmungen – und unsere Empfehlungen für mehr Sicherheit.
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1,6 mm Restprofil sind absolutes Minimum
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Abgefahren? Bis zu 120 € Bußgeld und ein Punkt
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gilt in Europa eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für Pkw- und Motorradreifen und 1,0 mm für Leichtkrafträder. Doch umfangreiche ADAC Tests haben bewiesen: Die gesetzlich festgelegte Profilgrenze bietet nur einen Rest an Sicherheit. Bei Sommerreifen sollte das Profil mindestens drei Millimeter tief sein, bei Winter- oder Ganzjahresreifen mindestens vier Millimeter – sonst wird’s kritisch bei Nässe, Schnee oder Schneematsch.
Die gesetzlichen Bestimmungen
Die Rechtslage ist klar: Sobald Ihre Pkw-Reifen, deren Profil beim Neukauf meist zwischen acht und neun Millimeter hat, die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter unterschreiten, dürfen Sie mit ihnen nicht mehr im Straßenverkehr fahren. Die Reifen gelten dann als nicht mehr verkehrssicher und müssen aussortiert werden.
In einigen europäischen Ländern wie z.B. Österreich gilt ein Winterreifen mit Profiltiefe unter 4 Millimeter als Sommerreifen und darf auf manchen Strecken im Winter nicht mehr gefahren werden.
§ 36 StVZO im Wortlaut
Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
Als Halter bzw. Fahrer des Fahrzeugs sind Sie für die regelmäßige Kontrolle der Profiltiefe verantwortlich und sollten diese auch regelmäßig nachmessen.
Werden Sie im Straßenverkehr als Fahrer mit abgefahrenen Reifen erwischt, drohen Ihnen 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt ins Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall steigt das Bußgeld auf 100 oder 120 Euro.
So messen Sie die Restprofiltiefe
Auf dem Reifenumfang finden sich an sechs Stellen kleine Stege im Profilgrund der relevanten Rillen. Diese gut sichtbaren Stege werden Verschleißindikatoren oder auch Tread Wear Indicator (TWI) genannt. Die Profiltiefe ist in den Rillen neben diesen Stegen zu messen. Wenn die Stege ohne Absatz in die Profilblöcke übergehen, ist die gesetzliche Mindestprofiltiefe bereits unterschritten. Dann darf mit diesen Reifen nicht mehr gefahren werden. Sie können die Profiltiefe Ihrer Autoreifen aber auch ganz einfach mit einer 1-Euro-Münze als Tiefenmesser überprüfen. Es ist zwar nicht möglich, damit eine millimetergenaue Messung durchzuführen – eine Vorabdiagnose kann jedoch gestellt werden.
Der Grund: Der goldene Rand der 1-Euro-Münze ist exakt drei Millimeter breit. Wenn Sie die Münze in die Mitte des Reifenprofils halten, müssen Sie darauf achten, ob der Goldrand schon sichtbar ist oder noch in der Bereifung verschwindet.
Verschwindet der Goldrand, können Sie – zumindest mit Sommerreifen – bedenkenlos weiterfahren. Denn die Pneus erfüllen dann locker die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter. Das Profil liegt mit einer Tiefe von drei Millimeter oder mehr sogar in dem von Experten angeratenen Bereich. Ist ein Teil des goldenen Rands jedoch sichtbar, sollten Sie bald über einen Reifenwechsel nachdenken.
Prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Profiltiefe Ihrer Reifen mehrmals im Jahr! Und denken Sie immer daran: Die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist ein rein gesetzlicher Wert. Für sicheres Fahren im Straßenverkehr sollte bereits ab 3 bzw. 4 mm Profiltiefe die Reifen gewechselt werden.